Der rot-gelb-grüne Ampel-Koalitionsvertrag: der Untergang des Naturschutzes für den „Klimaschutz“

Nun politisch festgeklopft: Vorfahrt für die Windenergie – Blick aus dem Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen Norden bis Esens“ auf den Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS – Foto (C): Manfred Knake

Gastbeitrag von Dr. Wolfgang Epple: Der Koalitionsvertrag der Ampel – Untergang des Naturschutzes im Rahmen der  Transformation? Eine Sichtung für den Naturschutz

(Fotos: Wattenrat Ostfriesland)

Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), veröffentlicht am 24.11.2021

Zusammenfassung

Am 24. November haben die Parteien SPD, Bündnis 90/die GRÜNEN und FDP einen Koalitionsvertrag veröffentlicht (siehe Quelle), der für den Naturschutz in Deutschland einschneidende Konsequenzen haben wird. In der Zusammenschau mit den im Vertrag geplanten Maßnahmen für den Bereich Klima, Energie und Transformation sind auch gut klingende Formulierungen zu Biodiversität und Naturschutz negativ einzuordnen. Der Naturschutz soll insgesamt dem Primat des Klimaschutzes unterworfen werden. Insbesondere die geplanten Änderungen im Bereich der Verfahrensabläufe mit Vorrang für Erneuerbare Energien sind alarmierend. Es drohen entscheidende Rückschritte für den Landschaft-, Natur- und Artenschutz.

Windpark Utgast, Westerholt, LK Wittmund/NDS, Ausschnitt – Foto: (C): Manfred Knake

Klartext schon in der Präambel

Schon in der Präambel findet sich Klartext zur Abschwächung des Naturschutzes im Namen des Klimaschutzes; zwei Zitate: S.5: „Wir schaffen ein Regelwerk, das den Weg frei macht für Innovationen und Maßnahmen, um Deutschland auf den 1,5-Grad-Pfad zu bringen. Wir bringen neues Tempo in die Energie-wende, indem wir Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus dem Weg räumen.“ Hierzu im Widerspruch: S.7: „Gemeinsinn, Solidarität und Zusammenhalt sind neu zu bestimmen. Das gelingt nicht, indem man über Unterschiede hinweggeht, sondern indem die unterschiedlichen Stimmen in unserem Land gleichberechtigt Gehör finden. (…) Wir wollen eine Kultur des Respekts befördern – Respekt für andere Meinungen, für Gegenargumente und Streit, für andere Lebenswelten und Einstellungen.“

Wird Bürgerbeteiligung „dialogisch“ zur Leerformel?

Dieser Huldigung von Respekt und Gemeinsinn sei mit Bezug auf die Wortwahl „aus dem Weg räumen“ die konkrete GRÜNE Handschrift gegenübergestellt, wenn es wie derzeit in Baden-Württemberg um Konflikte zwischen Windkraftindustrie, betroffenen und sich wehrenden Bürgern und dem hinderlichen Naturschutz geht. MP Kretschmann verschafft kritischen Stimmen folgendermaßen Gehör: Badische Zeitung vom 26.10.2021: „(…) Es könne nicht sein, dass bei jeder Windkraftanlage professionelle Netzwerke mit hochkarätigen Rechtsanwälten „ein-marschieren“, um aus einer rein politischen Agenda heraus etwas zu bekämpfen. Das habe
auch mit Bürgerbeteiligung vor Ort nichts zu tun. „Wir werden mit dieser Beschleunigung nicht die Bürgerbeteiligung niederwalzen“, versicherte Kretschmann. „Aber das zu unterscheiden, ist auch noch mal wichtig, wie man das macht. (…) Und den Profis, die da heute bei den Gegnern rumrennen, denen müssen wir auch Profis entgegensetzen“, sagte der Ministerprä-sident. „Die müssen natürlich schon auch mit einer härteren Gangart rechnen.“ (1)

Mit Bürgerbeteiligung tun sich die Machthabenden zur Durchsetzung der Energiewende, speziell der Windkraft, neuerdings schwer. „Klimaschutz“ ist angesichts des Widerstandes für die Strategen auf kommunaler Ebene erkennbar falsch angesiedelt. Aus der GRÜNEN Begriff-Schmiede stammt die „dialogische Bürgerbeteiligung“ (2). Dieses Instrument taucht prompt im Koalitionsvertrag auf (S.12): Die Kompetenz „zusätzlicher Senate am BVerwG“ zur „Unterstützung dialogischer Bürgerbeteiligungsverfahren“ soll verstärkt werden. Was dabei in Wirklichkeit geplant und beabsichtigt ist, erfährt man auf S. 13 des Koalitionsvertrages: Frühe Stichtage, wirksame Form der materiellen Präklusion, Legalplanung für die Energiewende-Stromtrassen…

Wo bleibt der Schutz der Zugwege nach Jahrzehnten des massiven Ausbaus der Windenergie? Dollartwatt bei Emden/Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer – Foto (C): Eilert Voß

Zentralisierte Staatsplanung

Die Tendenz geht zu einer zentralisierten Staatsplanung Planungsbeschlüssen und Verwirklichung per Gesetz; Planfeststellung mit öffentlicher Beteiligung soll gleichzeitig erheblich gestrafft, Rechtswege sollen verkürzt oder präklusiv abgeschnitten werden. Im Zusammenhang mit Energiewende und Klimaschutz zielt alles in diesem Koalitionsvertrag auf Ausschaltung und zumindest Einschränkung rechtsstaatlicher Beteiligungsmöglichkeiten. Dazu passt die zitierte Gangart Kretschmanns oder auch die von Olaf Lies (SPD) in Niedersachsen, der die Regional- und Flächennutzungsplanung, und damit letztlich die kommunale Selbstverwaltung aushebeln will, wenn es um Begehrlichkeiten der Windkraftindustrie geht (3).

Erneuerbare Energien im öffentlichen Interesse, im Dienste der öffentlichen Sicherheit… Abheben des Schutzes auf Populationen, Regelvermutung für Ausnahmen vom Schutz… Der Angriff auf die hohen Standards des Natur- und Artenschutzrechtes

Sollten noch Zweifel am Vollstreckungswillen der Ampel bestehen, wird auf Seite 14 des Koalitionsvertrages sehr entschiedene Klarheit geschaffen: „Für unsere gemeinsame Mission, die Planung von Infrastrukturprojekten, insbesondere den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen, wollen wir das Verhältnis von Klimaschutz und Artenschutz klären. Zur Erreichung der Klimaziele liegt die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder zum Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dies werden wir gesetzlich festschreiben und für solche Projekte unter gewissen Voraussetzungen eine Regelvermutung für das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes schaffen. Wir werden uns für eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz, eine Klärung des Verhältnisses von Arten- und Klimaschutz sowie mehr Standardisierung und Rechtssicherheit, auch im Unionsrecht, einsetzen.“

Blick in die Gemeinde Dornum/LK Aurich/NDS – Foto (C): Gauditz

Das Ziel ist klar

Unter Umwelt- und Naturschutz (S.36 ff. des Vertrages) wird bekräftigt, was die Formulierungen in der Präambel meinen. Es folgt eine Flut wortreicher und wohlklingender Absichtserklärungen. Das sprichwörtliche Kleingedruckte aber offenbart sich erst im Abgleich mit den Formulierungen zu Klima, Energie, Transformation (ab S.54 des Vertrages): Es ist die durch und durch rot-grüne Programmatik zur Bedienung der Windkraftlobby. Dies gelingt nur mit Unterwerfung aller Naturschutzmaßnahmen unter den Primat des „Klimaschutzes“. Überall muss nach den Vorstellungen der Koalitionäre im Konfliktfall zukünftig die Natur weichen. Energiewende und 1,5-Grad-Ziel gehen über alles. Planung und Genehmigung, die bisher dem rechtsstaatlichen Gebot der Güterabwägung unter Anwendung der Bürger- und Verbandsbeteiligungsrechte unterlagen, sollen möglichst zentralisiert oder gar komplett in die Hand des entstehenden Klimastaates überführt werden.

Vollmundige Ankündigungen der Ampel, z.B. „Wir setzen uns im Rahmen der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) im Sinne der europäischen Biodiversitätsstrategie dafür ein, 30 Prozent Schutzgebiete zu erreichen und diese wirksam zu schützen“ (S.36/37 des Vertrages) sind damit Makulatur, bevor auch nur ein einziger Schritt zu ihrer Konkretisierung getan wäre. Bereits bei bundeseigenen Flächen formuliert die Ampel-Koalition den Primat des Klimaschutzes mit einer Vielzahl widerstreitender Zweckbestimmungen. Man beachte in der folgenden For-mulierung, dass alle Naturschutz-Zwecke unter Klimaschutz firmieren (!), S.37: „Bundeseigene Flächen im Außenbereich haben für den Klimaschutz sowohl als potenzielle Standorte für Windkraft- und PV-Anlagen, als auch für die Biodiversität – wie z.B. Biotopverbund, Nationales Naturerbe, Wildnisgebiete, Gewässer- und Artenschutz – eine erhebliche Bedeutung.“

Zur Erinnerung: Der Biotopverbund in Deutschland ist krachend gescheitert und wird bereits jetzt dort, wo es ihn ansatzweise gibt, massiv durch Maßnahmen der Energiewende gestört. Es sind genau jene Energiewende-Maßnahmen und Eingriffe in Natur und Landschaft, die sich gegen den Biotopverbund richten, die x-fach beschleunigt werden sollen.

Fahrwasser Langeoog, Nationalpark Nieders. Wattenmer: Blick auf das Festland zwischen Bensersiel und Dornumersiel – Foto (C): Manfred Knake

Widersprüche zwischen Kapiteln: EU-Recht umsetzen oder Hürden der Erneuerbaren aus dem Weg räumen? Vorrang für EE bis zum Erreichen der „Klimaneutralität“

Auf S.37 heißt es weiter: „Das europäische Naturschutzrecht setzen wir eins-zu-eins um.“ Wie ist das gemeint? Umsetzung eins-zu-eins, wenn nach deutscher Intervention „Rechtssicherheit“ im Sinne des Durchmarsches der Windkraft erreicht ist (s.o. S.14, Präambel)? Spätestens hier lohnt der Abgleich mit dem erwähnten Energie- und Transformationskapitel (S.55 ff.). Dort kommt nach Vorstellung eines „Klimaschutzsofortprogramms“ unter der Überschrift Erneuerbare Energien der Forderungskatalog des ökoindustriellen Komplexes mit voller Wucht zum tragen, wieder – wie in der Präambel – sprachlich pathetisch gekleidet in eine Mission: „Wir machen es zu unserer gemeinsamen Mission, den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.“

Das beinhaltet den unter der Klimakanzlerin Merkel mit Beteiligung des zukünftigen Kanzlers Scholz begonnenen Versuch der Abräumung aller bisher erreichten Standards des Artenschutzes (4). Auf S. 56 wird folgerichtig verschärft nachgelegt: „Wir werden Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen. Die Erneuerbaren Energien liegen im öffentlichen Interesse und dienen der Versorgungssicherheit. Bei der Schutzgüterabwägung setzen wir uns dafür ein, dass es einen zeitlich bis zum Erreichen der Klimaneutralität befristeten Vorrang für Erneuerbare Energien gibt. Wir schaffen Rechtssicherheit im Artenschutzrecht, u. a. durch die Anwendung einer bundeseinheitlichen Bewer-tungsmethode bei der Artenschutzprüfung von Windenergievorhaben. Des Weiteren werden wir uns für eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz auf europäischer Ebene einsetzen und die Ausnahmetatbestände rechtssicher fassen.“

Hiermit ist programmatisch alles gesagt und ein Offenbarungseid auf die Erneuerbaren Energien abgelegt. Öffentliches Interesse, Versorgungssicherheit, Vorrang im Abwägungsfall solange, bis „Klimaneutralität“ erreicht ist, stärkere Ausrichtung auf Population: Vollkommener könnte der Widerspruch zur Ankündigung der Eins-zu-eins-Umsetzung europäischen Naturschutzrechtes nicht hinterlegt sein, einseitiger könnte eine Ankündigung in einem Koalitionsvertrag nicht ausfallen. Hier bahnt sich möglicherweise ein Bruch der Verfassung an.

Weitere bekannte Schutzbehauptungen für die Durchsetzung der Interessen des ökoindustriellen Komplexes und ihrer Hilfsorganisationen finden sich auf S.37; es ist die Contradictio in adjecto des „naturverträglichen Ausbaus“. Unterstützung auf allen Kanälen, durch die auf Windkraftkurs gebrachten Behörden und Beratungsorgane bis in die höchste Regierungsebene. Beispiel ist das Impulspapier des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) „Klimaschutz braucht Rückenwind: Für einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land“ vom 08.10.2021(6). Bei so wohlwollendem Zuspruch dürften erhebliche finanzielle Aufstockungen für Monitoring, Management und Begleitforschung für Behörden, Verbände, Institute winken; die Formulierungen der Ampel klingen demnach für Laien folgerichtig. Sie sind dennoch nicht einhaltbar und durch die Ankündigungen im Koalitionsvertrag selbst widerlegt: „Die Energiewende werden wir ohne den Abbau von ökologischen Schutzstandards forcieren. Wir werden ein nationales Artenhilfsprogramm auflegen, das insbesondere den Schutz derjenigen Arten verbessert, bei denen es Konflikte mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien gibt, um die Energiewende naturverträglich zu gestalten und die Finanzierung mit Beteiligung der Betreiber sicherstellen.“

Halbierter Bussard, Brutzeit, im Windpark Utgast/Holtgast/LK Wittmund/NDS – Foto (C): Manfred Knake

Vor dem Hintergrund der eklatanten Widersprüche werden die im Vertrag enthaltenen vollmundigen Ankündigungen zum Schutz der Wälder (S.38) zum Hohn für alle mit den konkreten Themen befassten Naturschützer.
Hierzu Stichworte: Windkraft auf Biegen und Brechen auch in den Schwachwindgebieten, festgezurrt S. 57, Z.1842-1844 des Vertrages: „Wir werden sicherstellen, dass auch in weniger windhöffigen Regionen der Windenergieausbau deutlich vorankommt, damit in ganz Deutschland auch verbrauchsnah Onshore-Windenergie zur Verfügung steht (und Netzengpässe vermieden werden).“ In dieser Formulierung offenbart sich zusätzlich eine erschreckende Fehleinschätzung und mangelnde Erkenntnis des gegen Null tendierenden Beitrags der Windkraft zur Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie(5). Den Wäldern und Waldgebirgen in den windschwachen Regionen Deutschlands droht nun schlimmstes – siehe schon jetzt die Situation etwa in den hessischen Wäldern, Teilen der Schwäbischen Alb, im Odenwald, Schwarzwald, konkret der drohende Eingriff in den Ebersberger Forst bei München.

Ein vergleichbarer Hohn entsteht aus den Formulierungen zum Schutz des Meeres (S. 39 des Vertrages). Denn der geplante massive Ausbau der Offshore-Windkraft, S. 57 des Vertrages, ist das Gegenteil von Meeresschutz; die Formulierung wörtlich: „Die Kapazitäten für Windener-gie auf See werden wir auf mindestens 30 GW 2030, 40 GW 2035 und 70 GW 2045 erheblich steigern. Dazu werden wir entsprechende Flächen in der Außenwirtschaftszone sichern. Offs-hore-Anlagen sollen Priorität gegenüber anderen Nutzungsformen genießen.

Was also ist eine Ankündigung von 30-% Schutzgebietsfläche wert, wenn Beschleunigungsmaßnahmen und die regierungsamtliche Durchsetzung der Erneuerbaren Energien zur Entwertung bereits bestehender oder auch faktisch schutzwürdiger Gebiete führen?
Es ist im Rahmen dieser ersten platzbegrenzten Sichtung müßig, weitere bis ins Detail fragwürdige Formulierungen zu beleuchten. Die Schutzgüter der Verfassung für die Bereiche Gesundheit, Umwelt, Natur und Tiere sind durch die geplante Festschreibung von Vorrang für Erneuerbare Energien massiv bedroht. Alleine aus diesem Grund ist der Koalitionsvertrag unter ganzheitlichem Naturschutzaspekt auch rechtlich verfehlt. Dem Arten- und Naturschutz wird im Rahmen der von den Koalitionären angestrebten Programmatik eine Klima-Zwangsjacke angelegt. Das Prädikat „unter Naturschutz“ soll für Individuen faktisch abgeschafft werden. Eine der ökologischen Krisensituation gerecht werdende naturfreundliche Teilung und Widmung der knappen letzten Freiflächen rückt unter den Ankündigungen dieses Koalitionsvertrags in weite Ferne. Am Ende schon einer Legislaturperiode der Ampel dürften schwere, kaum mehr gut zu machende Schäden für die Natur, Landschaften, Wälder und Wildtiere eingetreten sein.

Quelle: Koalitionsvertrag https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/

Weitere Quellen:
(1) https://www.badische-zeitung.de/das-land-will-eine-haertere-gangart-beim-aus-bau-der-windkraft
(2) https://zeitung.faz.net/faz/politik/2021-11-17/3424262470bf674f876ec22b6f577a9c/?GEPC=s9
(3) https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilun-gen/schneller-mehr-flache-fur-windenergie-lies-bringt-zeitweise-aussetzung-der-beschrankungen-durch-regional-und-flachennutzungsplanung-ins-spiel-205577.html
(4) https://naturschutz-initiative.de/naturschutz/denkanstoesse/naturschutz-als-hin-dernis-fuer-klimaschutz-und-energiewende
(5) https://www.vgb.org/vgbmultimedia/PT20110LINNEMANN-p-14448.pdf
(6) https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnah-men/2020_2024/2021_10_impulspapier_wind.html

Dieser Beitrag erschien zuerst bei der „Naturschutzinitiative“

Über den Autor: Dr. rer.nat Wolfgang Epple betreibt das Weblog „Ganzheitlicher Naturschutz“. Er wohnt in 94532 Außernzell/Bayern.

Dieser Beitrag wurde unter Klima, Naturschutz, Windkraft abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.